Fußgängerüberwege (FGÜ) an Überquerungsstellen der Knotenarme von Kreisverkehren können eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs überquerender Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere gegenüber abbiegenden Kfz bewirken. Die Länder und Kommunen wenden die Anordnung von FGÜ an Kreisverkehren jedoch unterschiedlich an. Im Auftrag der Bundesanstalt...
Fußverkehr
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