Forschungsvorhaben Einsatz und Verkehrssicherheit von Fußgängerüberwegen

Fußgängerüberwege (FGÜ) an Überquerungsstellen der Knotenarme von Kreisverkehren können eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs überquerender Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere gegenüber abbiegenden Kfz bewirken. Die Länder und Kommunen wenden die Anordnung von FGÜ an Kreisverkehren jedoch unterschiedlich an. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen wird in dem derzeit durchgeführten Forschungsvorhaben die Sicherheit beim Überqueren von Knotenarmen mit und ohne FGÜ an Kreisverkehren analysiert.

PGV-Alrutz untersucht hierzu u.a. Unfälle überquerender zu Fuß Gehender, beobachtet deren Verkehrsverhalten beim Überqueren sowie das Verhalten ein- bzw. abbiegender Kfz. Darüber hinaus werden die Verkehrsteilnehmenden über ihre Kenntnisse der Regeln beim Abbiegen befragt. Hieraus leitet PGV-Alrutz Empfehlungen für die Anlage von FGÜ ab, die unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der StVO für eine Fortschreibung der technischen Regelwerke geeignet sein sollen.