PGV-Alrutz prüft Planungen auf Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr

Sicherheitsaudits bei der PGV-Alrutz

Bei Planungen wird anhand eines Sicherheitsaudits überprüft, ob die Planung unter dem speziellen Aspekt der Verkehrssicherheit mit den Regelwerken übereinstimmt und ob bekannte Sicherheitsdefizite durch die Maßnahmen behoben werden. Gerade bei Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr liegt die sichere Führung häufig an Details, die nicht optimal berücksichtigt werden.

Sicherheitsaudits sind für Maßnahmen, die Bundesstraßen berühren, inzwischen verbindlich. In den meisten Bundesländern sind Audits auch bei Planungen an Landesstraßen durchzuführen. Das Sicherheitsaudit ist hierbei bei einem nicht an der Planung beteiligten Büro zu beauftragen.

Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Detlev Gündel, ist seit 2014 als Auditor für Verkehrssicherheit an Straßen innerorts zertifiziert und hat bereits bundesweit Audits – insbesondere mit Bezug zum Rad- und Fußverkehr – durchgeführt. Die Kosten halten sich auch bei weiter Anreise im Rahmen, da im Regelfall nur eine Ortsbesichtigung erforderlich ist.

Auch außerhalb eines formellen Sicherheitsaudits bieten wir an, Planungen auf ihre Verträglichkeit mit sicherem Fuß- und Radverkehr zu überprüfen. Dazu ist nicht immer eine Ortsbesichtigung erforderlich, so dass die Kosten hier überschaubar bleiben, aber Defizite noch im Planungsverfahren behoben werden können.

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