Überprüfung der Radverkehrssignalisierung auf StVO-Konformität

Fußgängerfurt samt passendem Signal (Hannover)

Am 01.01.2017 trat die mit der StVO-Neufassung 2013 eingeführte Anpassung bezüglich der gemeinsamen Signalisierung von Fuß- und Radverkehr in Kraft. Radfahrende müssen sich seitdem nicht mehr nach den Fußgängersignalen richten und zwar auch dann nicht, wenn die Furten für beide Verkehrsteilnehmergruppen nebeneinander liegen. Anpassungen der Radverkehrssignalisierung werden in der Regel auch bei Aufhebung einer derzeit noch bestehenden Radwegebenutzungspflicht erforderlich.

Rad- & Fußgängerfurten mit jeweils passendem Signal

Die Landeshauptstadt Hannover hatte die PGV-Alrutz damit beauftragt, die Radverkehrssignalisierung auf StVO-Konformität zu überprüfen. Dabei wurden sukzessive im gesamten Stadtgebiet Art und Ausbildung der Radverkehrssignalisierung an den Knotenpunkten erfasst und dokumentiert und ggf. erforderlicher Änderungsbedarf aufgezeigt. In diesem Rahmen wurden gleichzeitig auch die z.T. veralteten Signallagepläne auf Übereinstimmung mit der heutigen Situation überprüft.