E-Scooter auf Gehwegen: PGV-Alrutz unterstützt Kommunen bei der Bestandsprüfung

Bild einer Straße mit einem Gehweg (Radverkehr frei) auf der linken Seite und zwei Radfahrenden auf der rechten Fahrbahnseite.

Ab dem 1. März 2027 dürfen Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“) auf allen für den Radverkehr freigegebenen Wegen fahren – also auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Zugleich sind die Straßenverkehrsbehörden aufgefordert, bis dahin zu prüfen, ob die betroffenen Wege den zusätzlichen E-Scooter-Verkehr vertragen.

Für viele Verwaltungen ist das angesichts oft ohnehin angespannter personeller Ressourcen eine erhebliche Zusatzaufgabe. PGV-Alrutz unterstützt Kommunen dabei, den Prüfauftrag strukturiert umzusetzen: Von der systematischen Bestandsaufnahme betroffener Streckenabschnitte über die verkehrstechnische Bewertung bis zur Ableitung von Handlungsempfehlungen. Letzteres kann etwa in der Aufhebung der Freigabe im Seitenraum, baulichen Anpassungen oder der Umwandlung des Straßenraums in eine Fahrradstraße bestehen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten.

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Verkehr.