Modellvorhaben Schutzstreifen außerorts

Die Markierung von Schutzstreifen außerorts ist derzeit in Deutschland nach den Bestimmungen der StVO auf Grund fehlender Erkenntnisse nicht zulässig. Diese Erkenntnislücke soll mit dem im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans geförderten Projekt geschlossen werden.
Das Vorhaben bezieht sich auf den Einsatz beidseitiger Schutzstreifen auf Straßen bis zu einem Belastungsbereich von etwa 4.000 Kfz/Tag. Untersucht werden Fahrbahnen, bei denen nach Abmarkierung der beidseitigen Schutzstreifen die verbleibende Kernfahrbahn nur einstreifig zu befahren ist, im Begegnungsfall Kfz/Kfz also die Schutzstreifen in Anspruch genommen werden müssen. Insgesamt wurden 18 Untersuchungsstrecken in sechs Bundesländern eingerichtet.

Ziele des Projektes sind es,

  • die Auswirkungen der Markierung von Schutzstreifen auf die Verkehrssicherheit sowie die Akzeptanz und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu ermitteln und
  • Folgerungen für die Anwendbarkeit (Einsatzbereiche) und die Ausbildungsanforderungen an Schutzstreifen außerorts abzuleiten und ggf. eine Anpassung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu empfehlen.

Im Rahmen umfangreicher Vorher-Nachher-Erhebungen zum Unfallgeschehen, zum Geschwindigkeits- und Fahrverhalten sowie zu den subjektiven Bewertungen der Maßnahme durch die Verkehrsteilnehmenden wurden die Wirkungen untersucht und bewertet.

PGV-Alrutz ist das federführende Büro einer Arbeitsgemeinschaft, die die Evaluation des Projektes mit allen Arbeitsschritten durchgeführt hat. Der in 2015 fertig gestellte Ergebnisbericht befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung.
Im Rahmen einer öffentlichen Fachveranstaltung sollen die Ergebnisse im Jahr 2016 der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden.